Patientenrechte (SGB I) i.V.m. SGB X Sozialgerichtsgesetz (SGG)  
(SGB II) Medizin-/Arzthaftungsrecht
(SGB III) Justiz-Sozialgerichtsbarkeit
  (SGB IV) Zivilrecht  
  GKV (SGB V) Pflegerecht (SGB XI)  
  GRV (SGB VI) Sozialrecht  
Teilhabe am Arbeitsleben (SGB VI) Arbeitsrecht
GUV (SGB VII) siehe unter Berufskrankheiten/Arbeits- und Wegeunfälle  
     
 



Gestaltung: A. Vogel / M. v. Hanxleden

 
     

Patientenrechte (SGB I) i.V.m. SGB X

 

 

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SGB II

Gesetzestext, zuletzt geändert am 24.09.2008

   

SGB III

Gesetzestext des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, zuletzt geändert am 26.08.2008
Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf

 

 

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SGB IV

Gesetzestext, zuletzt geändert am 26.08.2008

 

GKV (SGB V)

 

Gesetzestext, zuletzt geändert am 28.05.2008
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GRV (SGB VI)

 

 

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Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX)

 

 

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Medizin-/Arzthaftungsrecht

 

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Pflegerecht (SGB XI)

 

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Gesetzliche Unfallversicherung (GUV-SGB VII)

 

SGB VII-Gesetzestext, letzte Änderung am 17.06.2008                                   

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Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Dr. Angela Vogel, 
Das Sozialgerichtsgesetz 2008
(und Materialien)

 

Im April 2008 trat das neue Sozialgerichtsgesetz in Kraft. Der folgende Artikel beschreibt, was sich in den sozialgerichtlichen Verfahrensregeln geändert hat, beleuchtet einschlägige Argumente, die in der Expertenanhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu dem Entwurf der Bundesregierung Merkel/Steinmeier zu hören waren und analysiert, was das Gesetz vor allem für jene Sozialversicherte bedeutet bzw. bedeuten kann, die Antrag auf Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gestellt haben, dort abgewiesen wurden und nun Rechtsschutz bei der Sozialgerichtsbarkeit suchen.

Lesen Sie hier:

Hier finden Sie die Verlinkungen zu den Dokumenten der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales:

Den SGG-Gesetzestext finden Sie hier:

 

Zivilrecht

 

 

BGH Kunstfehler (klicken Sie hier)

 

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Sozialrecht - Sozialdatenschutz

 

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Arbeitsrecht

 

Unverzüglich arbeitslos melden

Wer sich nach seiner Kündigung innerhalb von sieben Wochentagen bei der Arbeitsagentur als arbeitslos meldet, handelt nach einem Urteil des Dortmunder Sozialgerichtes "unverzüglich". Innerhalb dieser Frist dürfe die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung nicht kürzen (AZ: S33AL85/04). "Wird ein Arbeitnehmer am Montag gekündigt, muss er sich bis zum Freitag melden, wenn in der Woche keine Feiertage sind", teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Käme die Kündigung am Freitag, habe man aber bis zum folgenden Donnerstag Zeit. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitsagentur Soest das Arbeitslosengeld einer 37 Jahre alten kaufmännischen Angestellten um 455 Euro gekürzt. Sie war am 22. Dezember 2003 gekündigt worden und hatte sich am 5. Januar 2004 arbeitslos gemeldet. Wegen der Feiertage zum Jahreswechsel habe sie aber "unverzüglich" - also nach dem Gesetz ohne selbst verschuldetes Zögern - gehandelt, urteilte das Sozialgericht. dpa

 

Justiz-Sozialgerichtsbarkeit

 

Gesetzestext Sozialgerichtsgesetz (SGG), letzte Änderung 26.03.2008      

 

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