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abeKra-Online, Meldungen aus dem BMG vom 17. bis 30. November 2009 |
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Elektronische Patientenkarte soll nun doch kommen - nach und nach, um Gewöhnungseffekte zu erzielen und die Ärzte ins Boot zu holen Röslers Geschenk an die Ärzteschaft: " Kopfpauschale " Die Armen sollen es bezahlen Hintergrundbericht folgt, sobald sich die Nebel etwas gelichtet haben. Noch am 28. Oktober 2009 meldeten wir: Wenn man den Berichten einzelner Tageszeitungen glauben darf, hat die neue Berliner Koalition durchaus etwas Positives in ihren Koalitionsverhandlungen beschlossen. Falls sich dies als zutreffend herausstellen sollte, begrüßen wir diesen Schritt. Da aber nicht auszuschließen ist, dass die Koalitionäre nur die Ärzteschaft nicht weiter ärgern wollte, müssen wir die weitere Entwicklung sorgsam beobachten. Erfreulich ist auch die Nachricht, dass die AOK-Rheinland ab dem 28. Oktober 09 die weitere Ausgabe der E-Patientenkarten eingestellt hat. Die AOK begründete diesen Schritt aber nicht mit der Berliner Vereinbarung, sondern damit, dass eine elektronische Vernetzung nicht gelingen könne, wenn sich nur so wenige Ärzte vernetzen ließen. Wir dürfen gespannt sein, wie die beteiligten Produktfirmen INFINEON und SAP (zum TSG Hoffenheim flossen die Milliönchen...) darauf reagieren und ob sie Guido und Angie mit Regress drohen werden. Das wird ein Schauspiel
werden, all die Aktionäre kreischend vor dem Kanzleramt - |
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Aus dem Archiv:
Elektronische Patientenkarte am Start! Seit Dienstag, 29.
September 2009 geben die Krankenkassen in der Region Nordrhein, im südwestlichen
Nordrhein-Westfalen erstmals die elektronische Patientenkarte (e-P-Card)
an die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Bis Ende
2010 sollen die 70 Millionen der gesetzlich Versicherten diesen neuen
Versicherungsausweis erhalten. Ob
das durchsetzbar sein wird, hängt davon ab, ob Sie, die Versicherten und
andere Beteiligte, sich das gefallen lassen werden. Der Widerstand gegen
die e-P-Card wächst. So meldet die Süddeutsche
Zeitung am 30. September, dass in Nordrhein derzeit erst 36,4 Prozent der
Ärzte ein passendes Lesegerät angeschafft haben. Das heißt, 63,6
Prozent der nordrheinischen Ärzt/Innen haben bislang sogar auf den
Bestechungsbonus (Zuschuss genannt) von 645,- Euro für das Lesegerät
verzichtet. Die privaten Kassen
beteiligen sich gar nicht und die kassenzahnärztliche Vereinigung
erwartet von der e-P-Card sowieso nur „zusätzliche Schwierigkeiten“.
Für die Abstinenz so vieler nordrheinischer ÄrztInnen macht eine
Sprecherin der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein die „Angst vor
dem gläsernen Patienten“ verantwortlich. Dass es sich dabei um sehr
berechtigte und rational begründete Überlegungen und sehr viel weniger
um diffuse Ängste handelt, mag die kassenärztliche Vereinigung nicht
eingestehen. Es ist ja schließlich so, dass diese e-P-Card in naher
Zukunft nicht nur die Stammdaten der Versicherten – also Name, Alter und
Anschrift – enthalten soll. Sie soll und wird die gesamte
Patientengeschichte, die auch immer eine Lebensgeschichte ist, enthalten.
Diese Daten sind aber nicht auf der Karte selbst gespeichert und dort
abrufbar, sondern sie werden auf externen Großrechnern gespeichert sein. Die e-P-Card ist
lediglich das Entrée zu diesem Datenarchiv, also die Haustür. Wie viele Nebeneingänge
und Einbruchsmöglichkeiten dieses Datenhaus jedoch hat, ist ungewiss.
Dass sie welche hat, ist allerdings so gut wie sicher. Etwaige
elektronische oder moralische Zugangssperren dürften kaum halten, was sie
versprechen. Hacker haben leichtes Spiel und schönste Aussicht auf satte
Einnahmen aus schwungvollem Handel mit diesen allersensibelsten Daten von
70 Millionen Versicherten. Die Schar der
Interessenten hockt heute schon in ihren diversen Startlöchern. Jede
Lebensversicherung, jeder Gesundheitskonzern, auch Betreiber von so
genannten Rendite orientierten medizinischen Versorgungszentren, aber auch
Arbeitgeber aller Couleur usw. usf. gieren danach, derartige Datensätze
zu erhalten und Gewinn bringend zu verwerten. Es liegt auf der Hand,
dass erwerbsfähige Personen mit vermuteten Risiken für die ihnen
abgeforderten Arbeitsleistungen keine Anstellungen mehr finden oder aber
geringer entlohnt werden werden. In ihren Anamnesen fragen ÄrztInnen üblicherweise
Daten zur Familiengeschichte, zu Krankheiten der Eltern, zu familiären
Konflikten, zu Ortswechseln, Hobbies und sonstige Vorlieben bzw.
Abneigungen ab; diese Daten finden sich dann in ihren Befund- und
Krankenhausentlassungsberichten – einschließlich der Kommentierungen,
Notizen und anderen Überlegungen der behandelnden ÄrztInnen in einer
Extradatei, die zwar andere Personen, nicht aber wir, die PatientInnen,
einsehen und lesen dürfen. Der Sozialdatenschutz
sei zwar, so heißt es im offiziellen Berlin, geschützt, doch ist das nur
abwiegelndes Gerede. Es ist sogar so, dass wir, die PatientInnen, ohne das
zweite zu unserem passende Passwort der uns behandelnden ÄrztInnen unsere
Patientenakte weder lesen, Dokumente ausdrucken und Falschangaben,
medizinische Irrtümer oder Phantasiediagnosen (meist zum Zwecke der
Erschleichung von Abrechnungsvorteilen gestellt) korrigieren (lassen) können.
Völlig ungeklärt ist, an welchen Orten wir unsere Patientenakte in Ruhe
einsehen und studieren dürfen. Kaum vorstellbar, dass das in Arztpraxen
oder Apotheken geschehen kann. Kaum vorstellbar auch, dass alte und
chronisch Kranke sich dort in die wartende PatientInnen einreihen und
Stund um Stund warten bis auch sie das Lesegerät nutzen können. Welche Probleme sich
insgesamt mit der e-P-Card verbinden hat die Bundestagsfraktion der
„Linken“ in enger Zusammenarbeit mit dem berühmten Hamburger
Chaos-Computer-Club in einem Grundsatzdokument
zusammengetragen. Eines dieser Probleme
sei hier noch besonders erwähnt: Werden diese PatientInnen-Datensätze
mit anderen Großdateien über jede und jeden BundesbürgerIn vernetzt,
kann über jedes Individuum ein
vielseitig nutzbares Persönlichkeitsprofil erstellt werden. Damit wird es
möglich, Ihrem (angeblichen), meinem (angeblichen), unser aller
(angeblichen) Persönlichkeitsprofil den (angeblich) entsprechenden
sozialen, ökonomischen und kulturellen Platz in der Gesellschaft
zuzuweisen. Was das bedeutet, können
wir uns leicht ausmalen. Gerade die Geschichte Deutschlands bietet dazu
den bittersten und mörderischsten Anschauungsunterricht. Insofern hat die
e-P-Card – auch im Zusammenhang mit der an alle BundesbürgerInnen in jüngster
Zeit verteilten Steuernummer gesehen – potentiell das Zeug, eines der
wichtigsten Instrumentarien zur Verwirklichung verdeckt diktatorischer
Zustände zu werden. Sie ist auch deshalb von eminent
gesellschaftspolitischer Bedeutung. Deshalb ist es wichtig
für Sie, zu wissen, dass Sie (derzeit noch) nicht gezwungen werden können,
diese e-P-Card zu akzeptieren. Das fängt schon mit der Forderung an, Sie
möchten doch so freundlich sein und Ihr Lichtbild abliefern. Die Aktionsgemeinschaft
„Stoppt die
E-Card“ hat dazu einen Musterbrief
entwickelt, in dem die Abforderung eines Lichtbildes für die e-P-Card
angezweifelt und zurückgewiesen wird. Sie können sich erstens
dieses Musterschreiben
als Vorlage nehmen und sich damit ganz persönlich gegen die e-P-Card zur
Wehr setzen. Zweitens
haben Sie die Möglichkeit, das Muster „Datenschutzverfügung für
Patienten“ zu benutzen. Dabei handelt es sich
um den schriftlichen Widerspruch gegen die „geplante Speicherung Ihrer
Gesundheitsdaten in zentralen Großcomputern außerhalb von Arztpraxen
oder Krankenhäusern“. Dieses Schreiben können
Sie in sämtlichen Arztpraxen und anderen medizinischen Behandlungsstellen
hinterlegen, die Sie aufsuchen. Bitte lassen Sie sich die Entgegennahme
dieser Erklärung in jedem Fall mit Datum, Unterschrift und Stempel
quittieren und fertigen Sie sich davon eine Kopie für Ihre eigenen Akte
an. Als Mitglied des
Aktionsbündnisses „Stoppt die E-Card“ sammeln wir auch nach dem in
Nordrhein begonnenen Probelauf der e-P-Card weiter gegen die e-P-Card. Wir
bitten Sie, sich die Unterschriftenliste hier
herunterzuladen, in ausreichender Stückzahl auszudrucken und in Ihrem
Bekannten- Freundes- und Familienkreis zu verbreiten. Ausgefüllte (auch
nur teilweise) Listen bitten wir an das Aktionsbündnis in Erkrath zu
senden. Die Adresse lautet: Bitte achten Sie aber
darauf, dass Ihre Angaben auf der Unterschriftenliste gut lesbar sind, da
sie ansonsten nicht gewertet werden. Dass sich abeKra e. V.
dem Aktionsbündnis angeschlossen hat, hat einen ganz besonderen Grund. Er
hängt eng mit dem Unwesen der hiesigen Gesetzlichen Unfallversicherung
zusammen. Sollte die e-P-Card eingeführt werden, gewinnen auch die
Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen etc.),
deren Ärzte und ggf. die Betriebsmediziner im Land Zugang zu allen Ihren
Gesundheitsdaten. Das ist sehr hoch
problematisch, denn damit kann diese Arbeitgeberrisikoversicherung –
z.B. - die Zweckbindung im Sozialdatenschutz unterlaufen. Sie erfährt
dadurch möglicherweise von zeitweiligen Erkrankungen, die lange vorbei
sind und die nichts mit dem gemeldeten Arbeits- oder Wegeunfallschaden
oder aber Ihrer mutmaßlichen Berufskrankheit zu tun haben, die nun aber
plötzlich von BG-Ärzten zur eigentlichen Ursache des gemeldeten
Gesundheitsschadens erklärt werden. Ein Beispiel: Sie
stehen hoch oben auf einer Leiter. Plötzlich bricht eine Sprosse durch
und Sie stürzen aus zwei Metern auf einen Betonfußboden. Sie merken
noch, dass Sie plötzlich nicht mehr atmen können und verlieren das
Bewusstsein. Im Krankenhaus erfahren Sie später, dass Sie sich nicht nur
Schulterverletzungen und einen Bruch Ihres linken Armes zugezogen haben,
sondern auch einen Herzinfarkt. Der
Berufsgenossenschaft wird Ihr Arbeitsunfall gemeldet. Als
Arbeitsunfallfolgen werden die Schulterverletzung und der Knochenbruch
angegeben. Ihr Entsetzen ist groß,
als Sie den Bescheid der BG erhalten. Darin lehnt es die BG ab, Ihren
Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie hätten vielmehr auf der Leiter
einen Herzinfarkt erlitten und seien deshalb von der Leiter gestürzt.
Dieser Herzinfarkt, so die BG, sei ein privates, von der GUV nicht geschütztes
Schicksalsereignis. Aus Ihrer elektronischen Gesundheitsakte ginge hervor,
dass Sie schon früher unter Herzproblemen gelitten hätten; Entschädigungsleistungen
stünden Ihnen also nicht zu. Das ist eine beliebte
Vorgangsweise. Eine spätere Erkrankung – hier Herzinfarkt - wird zum Früheren
und damit Ursächlichen (Sturz von der Leiter) der nach dem Arbeits- oder
Wegeunfall entstandenen Gesundheitsschäden (Schulterläsion und
Knochenbruch) erklärt und mit angeblich oder tatsächlich entsprechenden
früheren Arztbriefen (Herzprobleme)
belegt, die mit dem gemeldeten Unfallschaden nichts zu tun haben. Noch schlimmer stellt
sich die Situation dar, wenn ÄrztInnen von somatoformen Befindlichkeitsstörungen
schwadronieren und PatientInnen psychopathologisieren. Eine solche
Diagnose ist schließlich schnell gestellt, kaum überprüfbar und
billig. Sie stellt keinerlei Ansprüche an ihr ärztliches Können
und knüpft im Lande der Idealisten an einen Grundkonsens in den sog.
gebildeten Schichten an: Es ist der Wille und die Psyche, die Berge und
Seen versetzt, Knochen und Herzen brechen und unendlich viele
unspezifische Somatisierungsleiden erzeugen. Dafür haben deutsche
Mediziner bekanntlich das größte Verständnis. Giften gegenüber sind
Deutsche, dieser Leseart zufolge, jedoch resistent und physikalische
Einwirkungen plötzlicher oder andauernder Natur stecken deutsche Skelette
wie nichts weg – jedenfalls dann, wenn sie etwas taugen und nicht aus
genetischem Schrott bestehen. Im Übrigen: Germanen kennen keinen Schmerz,
das wusste schon Adolf Hitler und die im Wesentlichen von ihm und seinen
Anhängern bewunderte und geförderte Psychosomatiklehre. Alles nach dem Motto:
Ein Mann hat seinen Vater
durch einen Unfall verloren und zwei Beziehungen gingen in die Brüche.
Seinen dadurch verursachten Seelenschmerz empfindet er als Körperschmerz
und psychische Verstimmung („….belastende Lebensereignisse
–emotional unterdrückt und somatisiert … bereits in dem
Beschwerdefragebogen … stehen Angststörungen im Vordergrund …
Symptome einer depressiven Störung, einer Angsterkrankung (Panikstörung)
und eine hypochondrisch übersteigerte Selbstbeobachtung als mögliche
konkurrierende Ursachen für die festgestellte Enzephalopathie“) Er
selbst bildet sich aber ein, er habe eine toxisch bedingte Enzephalopathie
durch organische Lösungsmittel. Darauf ist er völlig fixiert und von
nichts anderem zu überzeugen. Der Mann, von dem hier
die Rede ist, war mehr als zwanzig Jahre gegenüber halogenierten
Kohlenwasserstoffen, gegenüber Waschbenzinen und Dämpfen aus Tankbenzin
und Ausgasungen Dioxin-haltiger Altölverstriche ausgesetzt – und zwar
in erheblichen Ausmaßen. Mit derartigen
Ursache-Wirkungsverkehrungen und Krankheit erzeugt
Krankheit-Mustervorlagen argumentierte jüngst z.B. das Sächsische
Landessozialgericht in seinem (auch aus anderen Gründen skandalösen)
Urteil vom 6. August 2009 – Az.: L 2 U 135/06 – und richtete sich
dabei nach den Gutachten der Herren und Damen Gutachter Schiele, Bergmann,
Haerting, Reimers und KollegInnen über besagten Mann – siehe oben. Mit
medizinischen Zusatzinformationen über Erkrankungen oder
Befindlichkeitsstörungen, die nichts mit einem angezeigten Arbeitsunfall
oder Berufskrankheit sowie deren Folgen zu tun haben, wird es den
Unfallversicherungsträgern mit dem Zugriff auf die Patientendatenbank
noch sehr viel häufiger als derzeit schon gelingen, irgendwelche anderen
Befindlichkeitsstörungen oder chronische Gesundheitsschäden oder frühere,
zeitlich begrenzte körperliche oder erfundene psychische Erkrankungen zur
eigentlichen Ursache Ihres Arbeitsunfalls oder der angezeigten
Berufskrankheit zu erklären und – darauf gestützt - den Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung zu verweigern. Es ist also in Ihrem
eigenen Interesse, die e-P-Card zu verweigern und mit zu helfen, dass
dieses Projekt nicht weiter verfolgt wird. Das Argument, dass schon so
viel Geld für deren Entwicklung investiert worden sei, kann nicht
greifen. Man sehe sich nur einmal die jährlichen Prüfberichte des
Bundesrechnungshofes an und zähle zusammen, wie viele Milliarden der
Bund, die Länder und Kommunen völlig sinnlos oder aber Sonderinteressen
begünstigend schon vergeudet haben. Da machen die bereits
verausgabten Gelder für die e-P-Card das Kraut auch nicht mehr fett,
zumal gerade das System der e-P-Card droht, noch viele weitere Milliarden
zu verschlucken bis es vollständig implementiert sein wird. |
30.09.2009
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